ambulante-pflege-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Alltags- und Seniorenhilfe
  3. DRK Sozialstation

DRK Sozialstation - Ambulante Pflege

Ansprechpartnerin

Frau Katrin Reuter
Pflegedienstleiterin

Telefon: 034348 820 20
Telefax: 034348 820 23
katrin.reuter@drk-geithain.de

DRK Kreisverband Geithain e.V.
DRK Sozialstation
Bahnhofstraße 46
04654 Frohburg

Sie selbst, ihr Partner, ihre Eltern oder ein Verwandter benötigen im Alltage Hilfe oder Pflege aber möchten so gern noch zuhause wohnen bleiben, denn Zuhause ist es ja schließlich am schönsten?  Unser ambulanter Pflegedienst möchte genau dabei helfen!

Ganz egal ob aufgrund des Alters oder einer Erkrankung oder Beeinträchtigung – wir unterstützen, wo Hilfe gebraucht wird und versuchen dadurch es möglich zu machen, dass Betroffene länger in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben können. Neben einer professionellen und qualitativ hochwertigen Pflege, legen wir besonderen Wert auf einen würdevollen Umgang und ein hohes Maß an menschlicher Zuwendung.

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die ein ärztliches Rezept zur häuslichen Pflege haben
Ambulanter Pflegedienst des DRK Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegegrade Geldleistung ambulant Pflegesachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden)
Pflegegrad 1 Kein Anspruch Kein Anspruch 125 €
Pflegegrad 2 316 € 724 € 125 €
Pflegegrad 3 545 € 1363 € 125 €
Pflegegrad 4 728 € 1693 € 125 €
Pflegegrad 5 901 € 2095 € 125 €
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

    • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
    • Hautpflege, Haarpflege
    • Aus- und Ankleiden
    • Mobilisation, Bett richten
    • Mundpflege, Rasur
    • Lagerung, Krankenbeobachtung
    • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

    • Injektionen
    • Verbände
    • Katheter legen und wechseln
    • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
    • Dekubitus-Versorgung
    • Augentropfen  verabreichen
    • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
    • Absaugen
    • Stoma-Versorgung
    • Einläufe
    • Enterale Ernährung über PEG Sonde
    • Parenterale Ernährung über Port
  • Verhinderungspflege

    Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
    Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
    Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

  • Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

    Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

    • aus dem Krankenhaus entlassen werden
    • aber noch nicht rehafähig sind
    • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

    Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

    • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
    • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
    • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
  • Hausnotruf

    Sie möchten sicher und selbstbestimmt in Ihrer vertrauten Umgebung wohnen? Auch bis ins hohe Alter oder bei besonderen Gesundheitsrisiken? Dann ist es für Sie sicher beruhigend, wenn Sie wissen, dass im Notfall schnell fachkundige Hilfe kommt. Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.

Wo kann ich mehr erfahren?

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Frage der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie dasselbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.