Die Bundesregierung will am morgigen Mittwoch in ihrer Kabinettssitzung den Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschließen. Zwar begrüßt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ausdrücklich das grundsätzliche Bemühen, die bestehende Deckungslücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen, aber man dürfe dabei nicht andere Teile der Gesundheitsversorgung aufs Spiel setzen. „Auf der einen Seite hält man an der milliardenschweren Finanzierung versicherungsfremder Leistungen fest, auf der anderen Seite will man ausgerechnet in mehreren Engpassberufen wie im Rettungsdienst oder in der ambulanten Pflege bei den Tariflohnsteigerungen sparen. Das ist der vollkommen falsche Ansatz“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter. „Zudem negiert ein Vergütungsdeckel die Realität steigender Kosten unter anderem beim Hausnotruf, der medizinischen Behandlungspflege und im Rettungsdienst sowie bei den Krankenfahrten und stülpt unseren Angeboten untragbare wirtschaftliche Risken über.“ In der Gesamtheit stellt das geplante Vorhaben zentrale Teile der Gesundheitsversorgung in Sachsen, insbesondere auf dem Land in Frage.
Der Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sieht in seiner derzeitigen Fassung vor, dass tariflich bedingte Kostensteigerungen in der ambulanten Pflege, Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, der Pflege in Krankenhäusern und weiteren gemeinwohlorientierten Angeboten nicht mehr vollständig refinanziert werden. Das DRK weist darauf hin, dass bereits jetzt viele der betroffenen Berufe Engpassberufe seien, sodass stabile und gute Arbeitsbedingungen besonders wichtig seien. „Erst vor wenigen Wochen hat der Bundestag das Tariftreuegesetz beschlossen. Es ist völlig deplatziert, wenn sich die Bundesregierung jetzt mit diesem Entwurf bei der Zahlung fairer Löhne aus der Verantwortung stiehlt und mühsam erstrittene Fortschritte zunichtemacht. Die Bundesregierung stellt damit entweder die Tarifbindung in zahlreichen Berufen in Frage oder eine ausreichende Gesundheitsversorgung. Beides sollte erst gar keine Option sein“, sagt Christian Reuter.
Das DRK bemängelt, dass gerade gemeinnützige Träger unter den beabsichtigten Regelungen leiden würden. „Wir stehen zur Tarifbindung. Und wir haben auch keine Möglichkeit, durch hohe Rücklagen oder kommunale Zuschüsse ausbleibende Gegenfinanzierungen auszugleichen“, sagt Christian Reuter. „Bei der vorgesehenen Regelung stehen also viele unserer Angebote, die auch in entlegenen und strukturschwachen Regionen erfolgen, vor dem Aus. In jedem Fall würde damit einhergehen, dass sich die Belastung für die Beschäftigten nochmals erhöht und der Fachkräftemangel sich weiter verschärft.“ Allein im Pflegebereich werden bei einer Fortschreibung des Trends im Jahr 2030 schon jetzt 187.000 Pflegevollkräfte zusätzlich gebraucht.
Schon jetzt sind die Kosten für die ambulante Altenpflege so weit gestiegen, dass immer mehr Pflegebedürftige weniger Leistungen in Anspruch nehmen, um sich finanziell nicht weiter zu belasten. Diese Reform wird den Trend verschärfen, so dass sich immer weniger Menschen eine würdige Pflege leisten können oder in ihrer Heimat überhaupt noch Angebote finden. Pflegeeinrichtungen einerseits zur Tariflohnzahlung zu verpflichten und andererseits die Refinanzierung genau dieser Tariflöhne zu versagen, bringt Unruhe in ein schon jetzt fragiles System. In Sachsen betreibt das DRK 150 Einrichtungen der Altenhilfe, davon 75 in der ambulanten Versorgung.
Für den Rettungsdienst bedeutet das Vorhaben eine strukturelle Unterfinanzierung der rettungsdienstlichen Vorhaltung, mit entsprechenden negativen Folgen für die Notfallversorgung gerade auch im Fall einer größeren Schadenslage oder in ländlichen Regionen. In Sachsen sieht das DRK durch das Vorhaben besonders große Unruhe unter den Mitarbeitenden. Die Folge könnte wieder ein Preiskampf sein, der auf den Rücken der Mitarbeitenden ausgetragen und durch die Ausschreibungspraxis befeuert wird. In Verbindung mit der Reform der Notfallversorgung zeigt sich, dass nicht die verbesserte Patientenversorgung im Vordergrund steht, sondern Einsparungen bei den Mitarbeitenden gesucht werden. In Sachsen ist das DRK der größte Leistungserbringer im Rettungsdienst mit 107 Rettungswachen, über 2800 Mitarbeitenden und über 975.000 Einsätzen im Jahr.
Kritisch sieht das DRK auch die begrenzten Vergütungssteigerungen beim Hausnotruf. „Der Hausnotruf hat eine wichtige Funktion für die Selbstständigkeit und Teilhabe von Menschen. Mit einem Vergütungsdeckel würde die Bundesregierung Leistungserbringer im Fall von größeren Kostensteigerungen in umfassende wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen“, sagt Christian Reuter.
Das DRK macht deutlich, dass der zunehmende Kostendruck in der Gesetzlichen Krankenversicherung unbestritten ist. Deshalb fordert es zur Entlastung unter anderem die Streichung versicherungsfremder Leistungen, insbesondere der rund 12 Milliarden Euro für die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern, und einen stärkeren Fokus auf Gesundheitsförderung und Prävention, etwa durch Genusssteuern auf gesundheitsschädliche Produkte wie Tabak und Zucker. „Es gibt genug Einsparmöglichkeiten in der Gesetzlichen Krankenversicherung, bei denen die Bundesregierung ansetzen sollte“, sagt Christian Reuter. „Aktuell befindet sich die Regierung aber auf dem Holzweg. Geringere Kosten werden erkauft durch eine deutlich reduzierte und schlechtere Versorgungssicherheit. Damit wäre niemandem geholfen.“
